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Latinum (oder LATINVM, denn in alten lateinischen Texten steht das V für den Großbuchstaben U) ist die Kurzform für „examen latinum“, also „lateinische Prüfung“.
Das Latinum bescheinigt gewisse Kompetenzen und Kenntnisse im Umgang mit lateinischen Texten. Dabei geht es vor allem um die Fähigkeit, die Texte im Original verstehen und übersetzen zu können.
Das Latinum ist oftmals Voraussetzung für einen Studiengang. Latein birgt aber auch Wurzeln und Geheimnisse der Sprachentwicklung und bereichert das Allgemeinwissen.
Tauche mit uns ein in die Welt des Cicero und des Caesar und bereiten dich sich mit uns optimal auf die staatliche Latinumsprüfung vor – in nur 4 Wochen oder einem Semester.
Es wurde klar unterscheiden zwischen dem Kleinen und dem Großen Latinum.
Das Kleine Latinum bescheinigte hauptsächlich, Texte des Niveaus „Caesar – De bellum gallicum“ übersetzen zu können.
Beim großen Latinum waren die Ansprüche sehr viel höher. Meistens bezog sich hier die Prüfung auf die philosophischen und staatstheoretischen Schriften Ciceros, in nicht wenigen Fällen auf römische Poesie. Oft wurde Vergil gelesen.
Derzeit ist das Thema Latinum sehr unklar. Jedes Bundesland, ja beinahe jede Universität definiert seine Anforderungen anders.
Bitte informiere dich daher bei deinem StudienberaterIn, falls du nicht sicher bist welchen Nachweis du brauchst.
Verschiedenen Institutionen schien der Begriff „Kleines Latinum“ zu minderwertig. Er wurde daher abgeschafft und durch die allgemeine Bezeichnung „Latinum“ ersetzt. Die Anforderungen blieben jedoch fast immer gleich. Es wird vor allem erwartet, Texte im Bereich Ciceros Reden zu beherrschen.
Hier werden Latein-Kenntnisse mit erheblichem höherem Niveau erwartet. Die Prüfung ist deutlich anspruchsvoller als beim einfachen Latinum.
Einige Bundesländer haben den Begriff Latinum bereits ganz abgeschafft und sprechen nur noch von Latein-Kenntnissen. Die Anforderungen können hier jedoch sehr variieren. Oft liegen die geforderten Kenntnisse auf einem höheren Niveau als bei der einfachen Latinums-Prüfung.
Am Ende des belegten Kurses bekommt jeder Kursteilnehmer ein hauseigenes Zertifikat, auf dem genau steht, welche Texte behandelt wurden. Dies ist besonders für diejenigen unter euch wichtig, die für Ihr Studium kein staatliches Latinum brauchen, sondern nur den Nachweis über Latein-Kenntnisse.
Um den Nachweis des Latinums im Rahmen des Studiums zu bekommen, müssen Sie eine staatliche Latinumsprüfung ablegen.
Es ist fast unmöglich, generell etwas zu den Anforderungen der Latinumsprüfung zu sagen. Die Lehrpläne der Bundesländer haben sich in den letzten Jahren immer weiter verändert. So werden beispielsweise immer weniger Kenntnisse der Texte Caesars verlangt. Auszüge aus Caesars „De bellum gallicum“ werden aber auf jeden Fall behandelt. Meistens werden auch die Reden Ciceros bearbeitet, wobei ein Schwerpunkt bei den „Orationes in Verrem“ oder ähnlichen Reden liegt. Außerdem werden Texte von Plinius behandelt.
Bisherige Latinums-Anforderungen:
- Ciceros Reden gegen Verres
Nach der neuen Prüfungsordnung:
- Reden gegen Verres plus
- Cicero gegen Catilina plus
Die staatliche Latinumsprüfung besteht aus zwei Teilen:
In jedem Bundesland gibt es ein staatliches Schulamt und mehrer Termine in verschiedenen Städten, an denen Sie die Latinumsprüfung ablegen können. Die Anforderungen sind hier jedoch oft sehr unterschiedlich.
Des weiteren können Sie nur in folgenden Bundesländern Ihre Latinumsprüfung ablegen:
in dem Bundesland, in dem Sie Ihr Abitur gemacht haben in dem Bundesland, in dem Sie an einer Hochschule studieren in dem Bundesland, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben
Unsere Lehrer bemühen sich immer um die neuesten Informationen seitens der Schulämter und um die aktuellsten Prüfungstexte.
Bitte informieren dich trotzdem frühzeitig über genaue Prüfungstermine, Anforderungen und Anmeldefristen in deinem Bundesland.
Die Anmeldung zur Prüfung ist von jedem Teilnehmer eigenständig bei der jeweils zuständigen Bezirks- regierung vorzunehmen. Dafür kommen die Bezirksregierungen in Frage, in deren Einzugsbereich Ihr Hauptwohnsitz, Ihr Studienort oder der Ort Ihrer Abiturprüfung liegt. Nachfolgend haben wir für dich die Kontaktdaten aller Schulämter in NRW zusammengestellt.
Seibertzstr. 1 (Besucheradresse)
59821 Arnsberg
Telefon: 02931 / 82-0
Fax: 02931 / 822520
E-Mail: poststelle@bezregarnsberg.nrw.de
Homepage: www.bezregarnsberg.nrw.de
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Telefon: 05231 / 71-0 (Zentrale)
Fax: 05231 / 711295 oder 711297 (Zentrale)
E-Mail: poststelle@brdt.nrw.de
Homepage: www.brdt.nrw.de
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 475-0
Fax: 0211 / 4752671
E-Mail: poststelle@brd.nrw.de
Homepage: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Zeughausstr. 210
50667 Köln
Telefon: 0221 / 147-0
Fax: 0221 / 1473185
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
Homepage: www.bezreg-koeln.nrw.de
Domplatz 13
48143 Münster
Telefon: 0251 / 411-0
Fax: 0251 / 4112525
Homepage: www.bezreg-muenster.nrw.de